Wer möchte nicht in den eigenen vier Wänden wohnen? Jedoch sind die Immobilienpreise in Berlin in den letzten Jahren stark gestiegen, so dass sich die wenigsten eine eigene Immobilie finanzieren können. Wenn man innerhalb des S-Bahn-Rings in Berlin noch ein Schnäppchen bekommen sollte, sollte man nach Möglichkeit zugreifen. Doch das ist mittlerweile sehr selten geworden.
Regelmäßig werden Immobilien von Amtsgerichten des jeweiligen Landes zwangsversteigert. Auch in Berlin finden Zwangsversteigerungen statt. Eine Zwangsversteigerung ist in den meisten Fällen immer nur ein Vorteil für die Käufer, denn weder der ehemalige Eigentümer noch der Gläubiger hat ein Interesse an der Zwangsversteigerung. Der Grund hierfür ist, dass die Immobilie meist unter Wert versteigert wird und der Gläubiger seine vereinbarten Zinsen verliert.
Vor dem Versteigerungstermin muss beim zuständigen Amtsgericht eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des festgesetzten Verkehrswertes hinterlegt werden. Die Sicherheitsleistung kann durch Bankbürgschaft, Bundesbankscheck oder Verrechnungsscheck oder durch rechtzeitige Überweisung an die für das Gericht zuständige Kasse geleistet werden. Barzahlungen sind nicht zulässig.
Wichtig ist zu wissen, dass eine Immobilie meist bis zum 3. Versteigerungstermin unter eine 50 Prozent Grenze fällt. Dies bedeutet, dass der Versteigerungspreis nicht weniger als 50 Prozent des Verkehrswertes sein darf. Diese Grenze wird meist nach dem 3. Termin aufgehoben und die Immobilie kann zu einem viel günstigeren Preis erworben werden. Daher sollten Sie sich nicht zu voreilig entscheiden. Dies geschieht allerdings in Berlin eher selten.
Echte Schnäppchen können in Berlin allerdings fast nur noch bei gewerblich genutzten immobilien erzielt werden. Die Gerichtssäle bei Zwangsversteigerungen von Wohnungen in beliebten Lagen wir dem Prenzlauer Berg oder Kreuzberg sind oft so voll, dass die Hälfte der Anwesenden keinen Sitzplatz mehr bekommt. Teilweise kommen die Preise an die Preise auf dem freien Markt herankommen, was angesichts des großen Risikos allerdings wenig attraktiv erscheint.

In der Regel lernen Sie die Immobilie nur anhand des Gutachtens kennen. Dies bedeutet, dass Sie auch ggf. eine Immobilie erwerben, welche nicht Ihren Interessen entspricht oder versteckte Mängel aufweist. Oftmals erhalten die Gutachter auch keinen Zutritt zu der Immobilie, so dass die Angaben nur auf den dem Gutachter zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie dem Mietvertrag, der Teilungserklärung und den Protokollen der letzten Eigentümergemeinschaften, beruhen. Daher sollten Sie sich vor der Zwangsversteigerung gut über die Immobilie informieren und versuchen, sich selbst vor Ort ein Bild zu machen. Bestehende Mietverträge können – anders als bei Erwerb auf dem freien Markt – nach dem Kauf unter Umständen aufgehoben werden.