Maklerverträge zukünftig widerrufbar – was ändert sich?

    Maklerverträge zukünftig widerrufbar – was ändert sich?

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    Immobilienmakler müssen zukünftig auf das Widerrufsrecht hinweisen
    Immobilienmakler müssen zukünftig auf das Widerrufsrecht hinweisen – Kunden können den Maklervertrag widerrufen

    Im Juni 2013 wurde vom Deutschen Bundestag neue Richtlinien zum Verbraucherschutz verfasst und somit auch das Widerrufsrecht bei Verträgen geändert. Dieses Gesetz ist es seit dem Vorjahr komplett neu verfasst und umstrukturiert worden. Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, also ab Juni 2014, unterliegen nicht nur Verkaufsverträge, sondern auch Verträge mit Immobilienmaklern dem Widerrufsrecht.

    Eine Kleinigkeit ist aber natürlich trotzdem wieder zu beachten. Damit die Marklerverträge dem Widerrufsrecht unterliegen, müssen sie durch ein Telefonat, durch Emails, durch das Internet oder durch Faxe bzw. Briefe zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer abgeschlossen worden sein. Jeder Makler muss also ab Juni diesen Jahres seinen Interessenten, wenn es zum Vertragsabschluss kommt, eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilen. Dieses Widerrufsrecht bei Maklerverträgen ermöglicht dem Verbraucher, den Vertrag innerhalb der ersten zwei Wochen nach Abschluss ohne Angabe von Gründen kündigen zu können. Die Widerrufsfrist beträgt also 14 Tage und beginnt ab dem Tag, an dem man als Verbraucher die Widerrufsbelehrung vom Makler bekommen hat.

    Die Widerrufsbelehrung ist nur dann gültig, wenn sie schriftlich, zum Beispiel als Brief, Fax oder Email, verfasst wurde. Der Maklervertrag muss also auf einem dauerhaftem Datenträger gespeichert sein, damit es dem Verbraucher möglich ist, diesem Vertrag lange und sicher aufbewahren zu können und damit er auch jederzeit auf den Maklervertrag zugreifen kann. Eine weitere Erneuerung ist auch, das Verträge, die außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen werden, der Belehrungspflicht unterliegen. Somit sind nun auch alle Verträge die direkt am Mietobjekt abgeschlossen werden widerrufbar. Vor allem wenn diese Verträge ohne ausreichende Widerrufsbelehrung stattfinden. Das Widerrufsrecht erlischt ab jetzt in der Regel erst dann, wenn der Makler alle von ihm geforderten Aufgaben erfolgreich erfüllt hat. Das heißt vollständige Aufklärung über das Widerrufsrecht, etwaige Provisionen und sonstige Zusatzzahlungen.

    Mit den weiteren Aufgaben eines Immobilienmaklers darf erst begonnen werden, wenn der Mieter dazu seine Erlaubnis gegeben hat. Sobald der Makler seinen Vertrag vollständig erfüllt hat und der Mieter über alles vollständig aufgeklärt wurde, verliert der Mieter sein Recht auf Widerruf. Mieter haben somit nun wieder mehr Rechte und Sicherheiten wenn es um das Abschließen von Mietverträgen geht und Betrügern wird so sehr schnell das Handwerk gelegt.

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