Studie zeigt: das Zweckentfremdungsverbot hat keinen Zweck

    Studie zeigt: das Zweckentfremdungsverbot hat keinen Zweck

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    Quelle: Shutterstock

    Eine GEWOS & Airbnb Studie zeigt es klar: das Zweckentfremdungsverbot ist unverhältnismäßig, da nur eine kleine, irrelevante Zahl von Wohnungen in Berlin wirklich als Ferienwohnungen vermietet werden. Sollte man sich nicht lieber auf den Wohnungsbau konzentrieren?

    Die Einwohnerzahl Berlins stieg 2015 um 45.000 Menschen – hierfür wären laut der Studie 26.000 Wohnungen erforderlich gewesen. Neu gebaut wurden aber nur 10.700.

    Ferienwohnungen nur 0.6% des Berliner Wohnungsbestandes

    Somit sollte der Neubau eine wichtigere Priorität sein, als zu versuchen, das kurzfristige Vermieten von Wohnungen zu verbieten. Denn die Anzahl Wohnungen in Berlin, welche Anfang 2016 über Airbnb vermietet wurden, stand ebenfalls bei ca. 10.700, was aber nur 0.6% des Wohnungsbestandes von 1.902.675 entsprach. Eine Mehrheit (63%) dieser Wohnungen werden ausserdem nur okkasionell, und weniger als 30 Tage im Jahr vermietet. Dies zum Beispiel, wenn der Vermieter auf Reisen ist.

    Quelle: GEWOS, Airbnb
    Quelle: GEWOS, Airbnb

    Laut Studie nahm somit der durchschnittliche Airbnb Gastgeber in Berlin nur EUR 1.800 im Jahr 2015 ein, was als Zusatzeinkommen dient, und in den meisten Fällen keine auf Profit abgezielte gewerbliche Tätigkeit darstellt. Es handelt sich daher meistens um das sogenannte Home Sharing, das keine Wohnungen vom Mietmarkt entfernt, da der Vermieter selber dort wohnt. Einen ersten grossen Sieg erzielten die Verteidiger des Home Sharings gegenüber der Berliner Regierung und dessen Zweckentfremdungsverbot, als das Berliner Verwaltungsgericht im August 2016 entschied, dass Zweitwohnungen doch zeitweise an Touristen vermietet werden dürfen, und nicht dem Zweckentfremdungsgesetz unterliegen.

    Viele Berliner hängen von Ihrem Zusatzeinkommen aus Home Sharing ab

    Besonders schlimm ist es, dass viele Airbnb Gastgeber vom Home Sharing abhängen, um ihre steigenden Miete – oder Lebenskosten zu finanzieren. Das Zweckentfremdungsverbot trifft also nicht einmal nur größere, reichere Immobilieneigentümer und -unternehmer, sondern solche, die ausgerechnet ein Zusatzeinkommen benötigen, um ihren Lebensunterhalt noch finanzieren zu können.

    Bezirksämter setzen die falschen Prioritäten

    Beamte der Bezirksämter verfolgen aber weiterhin eifrig solche Airbnb Vermieter, bei denen ein Verdacht auf Zweckentfremdung besteht. Offensichtlich wurden in Bezirksämtern neue Stellen gegründet, die sich der Umsetzung dieses „misslungenen Gesetzes“ widmen.

    Ist das nicht äußerst frustrierend für den Steuerzahler, der lieber sein Geld in den Neubau und somit in vernünftigere und weitgreifendere Massnahmen investiert sehen würde? Durch ein Gesetz, das vielleicht ein paar hundert Wohnungen zurück an den langfristigen Mietmarkt bringt, wird das Nachfrageproblem in Berlin noch bei weitem nicht gelöst. Ganz im Gegenteil, der Mangel an triftigen Massnahmen von Seiten der Regierung wird das Problem mittel- und langfristig nur verschlimmern.

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