Schlechte Wohnungspolitik hat kurze Beine: das Ende vom Ferienwohnungsverbot

    Schlechte Wohnungspolitik hat kurze Beine: das Ende vom Ferienwohnungsverbot

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    Photo: Karlherl (Pixabay)

    Am vergangenen Donnerstag erlitt der Berliner Senat eine krasse Niederlage: das vom vorigen Senat eingeführte Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum (Verbot von Ferienwohnungen), welches der neue Senat noch verschärfen wollte, wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg an das Bundesverfassungsgericht verwiesen, da es, wie wir zuvor schon behauptet hatten, als teilweise verfassungswidrig gilt.

    Noch Anfang letzter Woche hatten wir es in unserem offenen Brief an den Berliner Senat klargemacht, das Zweckentfremdungsverbot sei schlecht durchdacht und ineffektiv und müsse daher abgeschafft werden. Nur von der FDP kam eine Antwort auf unseren Brief, die unsere Argumentation unterstützte. Die anderen Parteien schwiegen – sicher wegen schlechten Gewissens und Mangels an guten Gegenargumenten.

    Die Tage vom Berliner Zweckentfremdungsverbot waren gezählt. Denn das Oberverwaltungsgericht hob die folgenden Probleme hervor:

    1. Das Zweckentfremdungsverbot entfaltet eine Rückwirkung, da die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung auch vor Inkrafttreten des Verbots (am 1. Mai 2014) für rechtswidrig erklärt wurde. Dies ist laut Oberverwaltungsgericht ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Vermieter.
    2. Darin könnte auch ein Bruch des sogenannten Vertrauensschutzes liegen: beim Kauf einer Immobilie konnte man nicht damit rechnen, dass nachträglich die Vermietung als Ferienwohnung verboten wird. Das Verbot kann daher kaum rückwirkend für bereits existierende Ferienwohnungen gelten.
    3. In der Abwägung zwischen Eigentumsinteresse und dem Interesse an der Schaffung von Wohnraum könnte sich das Zweckentfremdungsverbot nur dann als erforderlich erweisen, sollte der Senat auch ausreichende weitere Maßnahmen zur Schaffung von Wohnraum ergreifen. Dies scheint kaum der Fall zu sein angesichts des immer noch ungenügenden Wohnungsbaus im Vergleich zur ständig wachsenden Nachfrage.

    Wie geht es jetzt weiter? Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit der Frage auseinander setzen müssen, ob das Zweckentfremdungsverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sicherlich wird es lange dauern, bis es zu einem Entscheid kommt.

    In der Zwischenzeit können sich Betreiber von Ferienwohnungen in Berlin – und ihre Gäste – freuen: das Zweckentfremdungsverbot wird vorläufig ausgesetzt. Vielleicht ist es endlich Zeit, sich eine bessere, effektivere und langfristig wirksamere Wohnungspolitik auszudenken, anstatt in die Rechte der Eigentümer einzugreifen, um kurzfristig ein paar Stimmen zu gewinnen.

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