Kfz-Gutachter: Alles wichtige im Überblick

Kfz-Gutachter: Alles wichtige im Überblick

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Kfz Gutachter
Quelle: Pixabay / Pixel2013

Unfälle auf deutschen Straßen sind keine Seltenheit: Ein kurzer Blick nach hinten oder ein Moment der Unachtsamkeit – und schon ist es passiert. Wer unverschuldet in einen solchen Unfall gerät, profitiert davon, dass die gegnerische Kfz-Versicherung die Kosten trägt. Allerdings muss die genaue Schadenshöhe beziffert werden. Eine Einschätzung, die ausschließlich ein Sachverständiger vornehmen kann – nämlich ein Kfz-Gutachter.

Wann muss ein Kfz-Gutachter bestellt werden?

Geschädigte sind sich oftmals unschlüssig, ob sie einen Kfz-Gutachter einschalten dürfen und wer die Kosten dafür trägt. Nach einem Autounfall macht es auf jeden Fall Sinn, einen solchen Experten zu kontaktieren. Er kann im Zweifelsfall feststellen, ob die Versicherung ein Gutachten fordern wird oder lediglich einen Kostenvoranschlag wünscht.

Ist ein Unfallgutachten notwendig, sollte ein empfehlenswerter Kfz-Gutachter in Berlin oder einer anderen Stadt zurate gezogen werden. Er erkennt Schäden am Fahrzeug und kann die Höhe des Schadens präzise einschätzen. Einem Geschädigten steht die Wahl des Sachverständigen frei. Auf einen Gutachter, der von der gegnerischen Versicherung vermittelt wird, sollte hingegen verzichtet werden. Schließlich vertritt ein solcher Experte in erster Linie das Interesse eben dieses Versicherers.

Welche Gutachten gibt es?

Ein empfehlenswerter Kfz-Gutachter kann grundsätzlich unterschiedliche Gutachten anbieten. Welches von ihnen infrage kommt, hängt maßgeblich vom Grund des Gutachtens ab. Folgende Arten werden regelmäßig in Auftrag gegeben:

  • Kurzgutachten
  • Wertgutachten
  • Unfallgutachten oder Schadengutachten
  • Oldtimergutachten

Übrigens: Handelt es sich bei dem Schaden um eine Bagatelle, also bis rund 750 Euro, verzichtet die Versicherung meist darauf, ein Gutachten anzufordern. Eine Alternative ist in diesem Fall ein Kostenvoranschlag einer Reparaturwerkstatt.

Was dokumentiert ein Kfz-Gutachter?

Der Kfz-Sachverständige wird immer dann eingeschaltet, wenn das Fahrzeug untersucht werden muss und Schäden, Defekte und weitere Mängel zu dokumentieren sind. Der Gutachter erkennt, ob es sich bei den Beschädigungen um alte Beschädigungen oder unfallbedingte Schäden handelt und listet dies mit den übrigen Fakten in seiner Dokumentation auf. Daneben hält er die wichtigsten Eckdaten fest:

  • Technische Angaben
  • Besonderheiten und Ausstattungsmerkmale
  • Dokumentation möglicher Altschäden
  • Foto-Dokumentation von Beschädigungen
  • Detaillierte Beschreibung des Schadens
  • Auflistung und Kalkulation für die erforderliche Reparatur
  • Einschätzung des Zeitaufwands und geschätzte Ausfallzeit
  • Einstufung, ob es sich bei dem Schaden um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt
  • Wertminderung und Restwert
  • Aktueller Wiederbeschaffungswert

Wie viel kostet ein Kfz-Gutachten?

Pauschal lässt sich die Frage, wie viel ein Kfz-Gutachten kostet, nicht beantworten. Der Preis hängt von der Art des Gutachtens sowie den anstehenden Aufgaben ab. Das bedeutet, je höher der Schaden ausfällt, desto mehr Arbeit ist für den Sachverständigen vonnöten. Entsprechend steigt der Preis des Gutachtens. Sie setzen sich aus unterschiedlichen Faktoren sowie dem Honorar des Sachverständigen zusammen:

  • Fahrtkosten, falls notwendig
  • EDV-Abrufgebühr
  • Fotokosten
  • Schreibkosten
  • Sonstige Kosten

Das Honorar selbst richtet sich nach der Höhe des Schadens. Bei einem Schaden von 500 Euro liegt das Honorar zwischen 100 und 150 Euro.

Im Falle eines Unfallschadens übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Sachverständigen. Das ist übrigens auch dann der Fall, wenn ein eigener Gutachter bestellt wird und der von der gegnerischen Seite gewünschte Experte abgelehnt wird. Da Geschädigte der Schadenminderungspflicht unterliegen, kann es jedoch vorkommen, dass die gegnerische Versicherung umfangreiche Gutachten nicht akzeptiert. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn lediglich ein Bagatellschaden vorliegt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, zuerst die Art des benötigten Gutachtens in Erfahrung zu bringen, bevor der Sachverständige mit der Aufgabe betraut wird.

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