In Berlin brummt der Wohnungsmarkt. Viele haben daher wahrscheinlich schon etwas auch über den Energieausweis gehört. Wenn nämlich der Verkauf einer Immobilie in Berlin bevorsteht, oder Sie eine Wohnung in Berlin mieten oder kaufen möchten, dann kann es durchaus wichtig sein, sich vorab über den Energieausweis zu informieren. Wir haben 5 Fakten über den Energieausweis zusammengestellt und wollen auch damit etwas Licht ins Dunkle bringen:
1. Der Energieausweis ist ein Pflichtdokument
Seit dem 1. Mai 2014 sind Vermieter und Verkäufer in Berlin (wie auch in anderen Bundesländern) dazu verpflichtet, einem Interessenten einen Energieausweis vorzulegen. Dieser Energieausweis muss bei der Wohnungsbesichtigung im Original oder als Kopie vorliegen. Bereits in der Vermietungs- oder Verkaufsannonce sollen die wichtigsten Eckdaten aus dem Energieausweis genannt werden. Dazu gehört auch eine Farbskala, welche die Energieeffizienz des Hauses optisch hervorhebt. Der Sinn dahinter ist, dass der Energieausweis den Mietern und Käufern hilft, die Energieeffizienz des Gebäudes beurteilen zu können.
2. Es gibt den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis
Beim Energieausweis unterscheidet man zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsortientierten Ausweis.
Beim verbrauchsorientierten Ausweis (kurz: Verbrauchsausweis) wird lediglich der Energieverbrauch der letzten drei Jahre zusammengerechnet und ein durchschnittlicher Verbrauchswert ermittelt. Für den verbrauchsorientierten Ausweis gibt es Onlineportale, über den man ihn selbst erstellen lassen kann. Allerdings sollte man wissen, dass dieser Energieausweis von den Werten abhängig ist, die man selbst angibt. Hier kann man sich schnell vertippen, was auch das Endergebnis erheblich beeinflussen kann.
Wesentlich teurer – aber genauer – ist der bedarfsorientierte Energieausweis (kurz: Bedarfsausweis). Diesen empfehlen auch Vertreter von Mieterverbänden und Eigentümerverbänden. Dabei begutachtet ein Fachmann den baulichen Zustand eines Hauses sowie der Heizungsanlage und bestimmt daraus den zu erwartenden Energiebedarf, einzig und allein aufgrund technischer Daten. Den bedarfsorientierten Energieausweis gibt es in Berlin bei qualifizierten Firmen wie Sprengnetter24 und selbständigen Energieberatern.
3. Der Bedarfsausweis geht immer, der Verbrauchsausweis nur manchmal
Bevor man sich jedoch für einen Ausweistyp entscheidet, sollte man wissen, dass per Gesetz vorgeschrieben ist, wann nur der Bedarfsausweis eingesetzt werden kann. Für Ein- bis Vierfamilienhäuser, die vor dem Jahr 1977 gebaut und noch nicht umfassend energetisch saniert wurden, darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, hier ist der Bedarfsausweis zwingend vorgeschrieben.
4. Achten Sie beim Energieausweis auf das Erstellungsdatum
Die Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) wurde über die Jahre hinweg mehrmals angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte am 1. Mai 2014. Zwar ist die Farbskala optisch gleichgeblieben. Allerdings haben sich die Richtwerte geändert. Ein Haus, das 2010 noch im gelben Bereich lag, kann nach der EnEV 2014 im roten Bereich liegen. Natürlich hat der Gesetzgeber damit die Absicht, die Eigentümer zur Einleitung energiesparender Maßnahmen zu zwingen. Denn wer möchte schon in einem Haus wohnen, dass als Energiefresser gilt? Die für Sie wichtige Kennziffer ist der durchschnittliche jährliche Energieverbrauch/Energiebedarf pro Quadratmeter (kWh/m2).
Ein Energieausweis gilt übrigens 10 Jahre, so dass auch ältere Ausweise immer noch verwendet werden dürfen.
5. Der Energieausweis berücksichtigt immer das gesamte Haus
Als Interessent einer Eigentumswohnung sollten Sie sich nicht wundern, wenn Ihnen ein Energieausweis für das gesamte Wohnhaus vorgelegt wird. Denn der Energieausweis betrachtet immer die Energieeffizienz eines Wohnhauses und nicht die Effizienz eines bestimmten Wohnraums oder einer Eigentumswohnung. Besitzer einer Eigentumswohnung in Berlin können sich bei der Eigentümerversammlung erkundigen, ob ein Energieausweis für das Haus bereits vorliegt. Dann müssen Sie den Energieausweis nicht erneut erstellen lassen.
Der Energieausweis bringt zwar ein wenig Transparenz in die Beschaffenheit einer Immobilie, jedoch sollte man diesen Energieausweis genauestens lesen, da man sonst voreilig Rückschlüsse ziehen kann. Auch der Unterschied zwischen Energieverbrauch und Energiebedarf sollte einem bewusst sein. Wenn Sie sich mehr über den Energieausweis informieren möchten, empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die Webseite der Bundesregierung.